Reisebedingungen

Stand: Februar 2022

Allgemeines

Alle Bildungs- und Freizeitmaßnahmen werden von Mitarbeiter/innen verantwortlich geleitet. Anmeldungen zu allen Freizeitangeboten müssen schriftlich erfolgen. (bei E-Mails erfolgt die Anmeldung durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars als Anhang). Bei Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir die Unterschrift eines Sorgeberichtigten oder des gesetzlichen Vertreters. Für Teilnehmer/innen unter 18 Jahren gelten die deutschen Jugendschutzbestimmungen bzw. die des jeweiligen Landes, sofern sie enger gefasst sind. Die Angebote in der Ausschreibung entsprechen dem Stand der Erstellung.

Anmeldebestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem CVJM Nufringen e.V. (Reiseveranstalter) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird rechtsbindend, wenn der Reiseveranstalter die Buchung und den Preis schriftlich (bzw. per E-Mail) bestätigt (Anmeldebestätigung).

Zahlungsbedingungen

Bezüglich der Teilnahmebeiträge und Zahlungsfälligkeit sind die Angaben in der Anmeldebestätigung unbedingt zu beachten, der Antritt der Reise kann nur erfolgen, wenn bis zum Tag der Abfahrt der jeweilige Zahlungseingang vorliegt.

Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

  1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt (Reiseausschreibung), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
  2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund schriftlich (Post bzw. Mail) klar, verständlich darüber zu informieren.
  3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Teilnehmers, der Inhalt der Reise geworden sind, ist der Teilnehmer berechtigt,
    innerhalb einer vom Reiseveranstalter im Rahmen der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Teilnehmer nicht innerhalb dieser gesetzten Frist ausdrücklich seinen Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

  1. Der Reiseveranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Anmeldebestätigung anzugeben.
  2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären.
  2. Tritt der Teilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
  3. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
    • Bis 60 Tage vor Reiseantritt 30%
    • vom 60.-35. Tag vor Reiseantritt 50%
    • ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%.
  4. Dem Teilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom Reiseveranstalter geforderte Entschädigungspauschale.
  5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
  6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
  7. Das gesetzliche Recht des Teilnehmers, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
  8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so besteht nur Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages.
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:

  1. Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
  2. Wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher oder anderer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden könnte/ Rücktrittsrecht bei unvorhersehbaren und außerordentlichen Umständen
  3. Wenn auf Grund von fehlenden Teilnehmern die Freizeit nicht wie geplant durchgeführt werden kann (siehe Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl).
  4. Wenn durch unvorhergesehene Verhinderung der Teamer/innen (z.B. Krankheit) die Durchführung der Maßnahme nicht mehr gewährleistet werden kann.
  5. Wenn die Durchführung der Reise infolge von Pandemien, Epidemien (insbesondere Corona-Virus) erschwert, gefährdet. beeinträchtigt wird oder gar nicht durchgeführt werden kann (z.B. Einreiseverbot, Quarantänebestimmungen, behördliche Auflagen) / Rücktrittsrecht bei unvorhersehbaren und außerordentlichen Umständen

Haftungsbeschränkung / Versicherung

Der Veranstalterübernimmt keine Haftung für Krankheit, selbstverschuldete Unfälle und den Verlust von Gegenständen. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können beim CVJM Nufringen angefordert werden.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung, gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der/die Teilnehmer/in Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden (mit Nachweis) gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegenüber dem Ausrichter, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegen den Ausrichter aus unerlaubter Handlung, verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere auch für die Ansprüche aus Verletzung von vor vertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Die Vorschriften des § 651g BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist, bleiben hiervon unberührt.

Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung

Muss ein/e Teilnehmer/in aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen (z. B. Heimweh, Krankheit, Ausschluss durch eigenes Vergehen) die Gruppe vorzeitig verlassen, so hat der/die Teilnehmer/in bzw. die Sorgeberechtigten die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen. Muss eine Betreuungsperson den/die Teilnehmer/in begleiten, so müssen auch die Kosten für diese Person in voller Höhe getragen werden. Im Falle eines vorzeitigen Verlassens ist eine Erstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt ein/e Teilnehmer/in einzelne Reiseleistungen z.B. infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht vom Ausrichter zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers/der Teilnehmerin auf anteilige Rückerstattung.

Regeln und Ausschluss

Der Veranstalter erwartet, dass der/die Teilnehmer/in die Sitten, Gebräuche und Gesetze (des Gastlandes) respektiert. Sollte der/ die Teilnehmer/in gegen diese verstoßen, wird nach erstmaliger Abmahnung dies im Wiederholungsfall den Ausschluss von der Freizeit zur Folge haben. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogendelikte, mutwilliger Sachbeschädigung, etc.) wird der/die Teilnehmer/in sofort von der Maßnahme ausgeschlossen. Der Ausrichter behält den vollen Anspruch auf den Teilnehmerbeitrag.
Teilnehmende unserer Veranstaltungen müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppeeinzufügen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten. Die Leiterinnen und Leiter haben das Recht, Teilnehmende bei mehrfachem oder schwerwiegendem undiszipliniertem Verhalten [z.B. andere oder sich selbst in Gefahr bringen, illegale Drogen, Waffen, Gewalt, Rassismus, Alkohol (unter 16 Jahren), Zigaretten und branntweinhaltiger Alkohol (unter 18 Jahren) etc.] von der Veranstaltung auszuschließen.
Sollten sich Teilnehmer/innen aus der Gruppe entfernen oder die Anweisungen der Teamer/innen nicht befolgen, kann keine Verantwortung übernommen werden.
Die Sorgeberechtigten werden in angemessener Form von dem Ausschluss unterrichtet. Für die Kosten (z.B. Reisekosten, auch für einen eventuell notwendigen Betreuer auf der Heimfahrt) haftet der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten, ebenso für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt oder am Aufenthaltsort durch den/die Teilnehmer/in verursacht werden.

Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen durch die Teilnehmer/innen entstehen, gehen zu deren Lasten. Bei Verstößen und dadurch bedingter Nichtteilnahme werden die vereinbarten Rücktrittsgebühren fällig.

Salvatorische Klausel

Die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Hinweise

Wenn zur Abfahrt die benötigten Unterlagen fehlen (Pass, Krankenversicherungskarte, Impfausweis, etc.), so kann die Teilnahme verwehrt werden.
Hieraus resultiert kein Anspruch auf Rückzahlung, da hier Selbstverschulden vorliegt.
Empfehlung:
• Reisekostenrücktrittsversicherung
• Separate Unfallversicherung
Mit Anmeldung an unseren Freizeiten erklären sich die Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden mit der Veröffentlichung von Bildern der jeweiligen Maßnahme in Vereinsmitteilungen, Internetseiten des Vereins (und ggf. Weitergabe an Printmedien).
Diesem Einverständnis der Veröffentlichung kann schriftlich widersprochen werden.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch den Reiseveranstalter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
Der Teilnehmer/in erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Reiseveranstalter bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen
Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren.

Datenschutz

Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten persönlichen Daten werden mittels EDV erfasst und werden vom Reiseveranstalter nur zur Durchführung der Reise und ggf. zur Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte weitergeben.

Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist der CVJM Nufringen e.V. Der Reiseveranstalter wird vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Rothuß und Frau Evelyn Nüssle und ist erreichbar über die untenstehende Korrespondenzadresse:

CVJM Nufringen e.V.
Vorstand Andreas Rothfuß
Blumenstraße 26
71154 Nufringen
Email: info(at)cvjm-nufringen(punkt)de
https://cvjm-nufringen.de